Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm1 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm1 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 50 ccm, bis 4kw
Dreirädrige Kleinkrafträder
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (23 Quad)
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Die Ausbildung wird jedoch auch von uns gerne durchgeführt, damit ihr als junge Anfänger im Strassenverkehr optimal vorbereitet seid. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Ihr dürft mit dieser Führerscheinklasse fahren: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196): Keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: Keine
Ärztliche Untersuchung: Nein
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm1 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm1 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 50 ccm, bis 4kw
Dreirädrige Kleinkrafträder
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (23 Quad)
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Die Ausbildung wird jedoch auch von uns gerne durchgeführt, damit ihr als junge Anfänger im Strassenverkehr optimal vorbereitet seid. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Ihr dürft mit dieser Führerscheinklasse fahren: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196): Keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: Keine
Ärztliche Untersuchung: Nein
Kirchstr. 2
59439 Holzwickede
02301 962617
Husener Str. 56
44319 Dortmund
0231 5630606
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
*Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
*Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
Nur Fahrten im Inland zulässig, bis der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat..
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
Nur Fahrten im Inland zulässig, bis der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
6 theoretische Unterricht Doppelstunden zu je 90 Minuten
Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse
Erforderliche Antragsunterlagen
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten: