Unsere Führerscheinklassen

Nachstehend findest Du unsere Führerscheinklassen für PKW oder Zweirad und unseren Quickcheck. Hier sind alle Informationen aufgelistet die Du brauchst, um mit Deinem Führerschein loszulegen.

B

Führerscheinklasse B (PKW)

PKW
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
 
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
 
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

B197

Führerscheinklasse B197

Automatikführerschein
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
 
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
 
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

BE

Führerscheinklasse BE

PKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse Bund einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Das sind zum Beispiel
ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat. 

Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

B96

Führerscheinklasse B96

Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (kurz: B96)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat, in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Das sind zum Beispiel

  • Ein Pkw oder Lkw mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.
  • Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.

Theoretischer Schulungsstoff

Mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)*

* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrerschulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.

Praktischer Übungsstoff

Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf Öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.

Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgerührt werden.

 

B

Führerscheinklasse B (PKW)

PKW
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
 
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
 
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

B197

Führerscheinklasse B197

Automatikführerschein
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
 
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
 
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.

BE

Führerscheinklasse BE

PKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse Bund einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
 
Das sind zum Beispiel
ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat. 

Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

B96

Führerscheinklasse B96

Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (kurz: B96)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat, in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Das sind zum Beispiel

  • Ein Pkw oder Lkw mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.
  • Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.
Theoretischer Schulungsstoff

Mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)*

* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrerschulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.

Praktischer Übungsstoff

Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf Öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.

Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgerührt werden.

Dein Quckcheck Führerscheinklasse B

Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse

  • Mindestalter: 18 Jahre (Begleitendes Fahren ab 17 Jahren)
  • Einschluss der Klassen: L und AM

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrer Ausbildung

Erforderliche Antragsunterlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
  • Eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zusätzlich für BF 17: Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17


Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

 

Dein Quckcheck Führerscheinklasse B197

Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse

  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*, 21 Jahre**
  • Einschluss der Klassen: L und AM

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrer Ausbildung

**21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
  • Eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zusätzlich für BF 17: Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 15 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Dein Quckcheck Führerscheinklasse BE

Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*
  • Einschluss der Klassen: keine

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrer Ausbildung

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
  • Eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zusätzlich für BF 17: Anlage zum Begleiteten Fahren ab 17


Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

 

Dein Quckcheck Führerscheinklasse B96

Erteilungsvoraussetzungen
Befristungen/Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*
  • Einschluss der Klassen: keine

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrer Ausbildung

02301 / 962617

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