Mofa
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Die Ausbildung wird jedoch auch von uns gerne durchgeführt, damit ihr als junge Anfänge im Strassenverkehr optimal vorbereitet seid. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Ihr dürft mit dieser Führerscheinklasse fahren: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Unterlagen und Nachweise: Lichtbild
Vorbesitz: -/-
Unterricht: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung